AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MKA-Horsemanship Tatjana Lichtenberger

  1. Kurse und Trainings 

1.1 Die Anmeldung für Kurse und  Training ist rechtsverbindlich.

2.2 Die Anreise mit eigenem Pferd ist mit Voranmeldung möglich.

2.3 Alle zu einem Kurs oder Training mitgebrachten Pferde müssen gültigen Impfschutz besitzen und frei von ansteckenden Krankheiten sein, und eine Privat- sowie Tierhalter-Haftpflichtversicherung muss bestehen. 

2.4 Die Fütterung der für Kurse oder Trainings eingestellten Pferde erfolgt nach Absprache mit den jeweiligen Besitzern ausschließlich durch Mitarbeiter der Anlage. 

Es ist untersagt:

– Heu, Stroh, Späne oder Kraftfutter selbständig zu entnehmen

– In den Boxen zu misten oder ähnliches

– Eine Fütterung (auch von Zusatzfutter u .ä.) außerhalb der Fütterungszeiten durchzuführen

– eingestellte Pferde, Trainingspferde oder Pferde anderer Kursteilnehmer zu Füttern (gilt für alle Arten von Futter oder „Leckerlies“)

2.5  Die Gebühren für den jeweiligen Kurs bzw. Training sowie weitere anfallenden Kosten für Gastboxen, Leihpferd o.ä. ist vor Veranstaltungsbeginn an MKA Horsemanship Tatjana Lichtenberger  zu entrichten.

2.6  Sollte ein Kurs oder Training  wider Erwarten aus wichtigen Gründen wie beispielsweise Krankheit des Trainers oder höherer Gewalt nicht stattfinden, werden die Teilnehmer umgehend benachrichtigt. In diesem Fall werden die bereits geleistet Zahlungen zurück erstattet. Darüber hinaus ist keine Entschädigung möglich.

2.7  Die Teilnahme an den Kursen und Trainings erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Die durchführenden Trainer sowie die MKA sind von jeglicher Haftung frei gestellt.

2.8 Bei Stornierung der Teilnahme werden folgende Gebühren fällig: Bis 4 Wochen vor Kursbeginn 20 %, bis zum 14. Tag vor Kursbeginn 50 %, bis zum 5. Tag vor Kursbeginn und danach 100 %.  Die Berechnungsgrundlage bildet jeweils der Endpreis des angemeldeten Teilnehmers.

2.9 Wird der Kurs durch den Teilnehmer vorzeitig abgebrochen, ist trotzdem die gesamte Kursgebühr fällig.

2.10 Während Kursen und Trainings sind jegliche Art von Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen untersagt. Mobiltelefone sind während der Kurszeiten auszuschalten. Dies gilt für Teilnehmer und Zuschauer des Kurses.